Barrierefreiheitserklärung
Die PGM Motion GmbH arbeitet kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit ihrer Website und Dienste im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA.. Wir sehen es als unsere gemeinsame Verantwortung, allen Menschen – einschließlich Menschen mit Behinderungen – eine möglichst barrierefreie und uneingeschränkte Nutzung zu ermöglichen.
Unser Ziel ist es, sämtliche Seiten und Inhalte auf https://www.pgmmotion.com zugänglich zu machen. Dennoch kann es vorkommen, dass einzelne Bereiche aktuell noch nicht vollständig den geltenden Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen. Gründe hierfür können sein, dass für bestimmte Inhalte oder Funktionen bislang noch keine geeignete technische Lösung zur Verfügung steht.
Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um Fortschritte sowie zukünftige Maßnahmen im Bereich der Barrierefreiheit transparent darzustellen.
Stand der Barrierefreiheit
Diese Website ist teilweise barrierefrei.
Bei der Entwicklung wurde auf gute Nutzbarkeit mit Tastatur und Screenreader geachtet. Erste Tests wurden erfolgreich durchgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Einzelne PDF-Dokumente (z. B. Produktinformationen, Kataloge) sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei.
Vereinzelte ältere Inhalte oder Dateien erfüllen ggf. nicht alle aktuellen Standards.
Wir arbeiten daran, diese Inhalte schrittweise barrierefrei zu gestalten oder Alternativen bereitzustellen.
Feedback und Kontakt
Falls Sie auf Barrieren stoßen oder Hinweise haben, schreiben Sie uns bitte an:
PGM Motion GmbH
E-Mail: office@pgmmotion.com
Ein Feedback-Formular wird auf dieser Seite bereitgestellt.
Wir bemühen uns, Ihre Rückmeldung innerhalb von sechs Wochen zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen wenden. Diese hat ihren Sitz in Magdeburg.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 21.08.2025 überprüft und aktualisiert.

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